AGB

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Außenansicht vom Hotel Glockenhof
Anreisedatum
Abreisedatum
Personen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Glockenhof Eisenach

Sven und Geraldo Alberto Klewin GbR
Sven Klewin und Geraldo Alberto Klewin
Hotel Glockenhof
Grimmelgasse 4
99817 Eisenach

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Im Übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
•    Einzelner Zimmer (1 – 3 Zimmer) sind bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig storniert, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallgebühr von bis zu 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
•    Einzelner Zimmer (4 – 5 Zimmer) sind bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig storniert, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallgebühr von bis zu 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen..
•    Mehrerer Zimmer (6 – 9 Zimmer) 
    sind bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar. 
    Werden die Zimmer bis 1 Woche vor Anreise storniert, ist das Hotel berechtigt, eine     Ausfallgebühr von bis zu 50 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen. Werden die     Zimmer in der letzten Woche, vor der Anreise storniert, ist das Hotel berechtigt, eine     Ausfallgebühr von bis zu 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen. 
•    Gruppenreservierungen (ab 10 Zimmern) 
    sind bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar. 
    Im Falle einer Stornierung zwischen 6 und 4 Wochen vor Anreise ist das Hotel berechtigt,     eine Ausfallgebühr von bis zu 50 % in Rechnung zu stellen. Erfolgt eine Stornierung     innerhalb der letzten 4 Wochen vor Anreise, können bis zu 80 % des Zimmerpreises in     Rechnung gestellt werden. 
    20 % der gesamten Reservierung können bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert     werden.
4. Erfolgt eine Absage erst am Anreisetag oder gar nicht, so steht es dem Hotel frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
5. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
•    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
•    Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
•    das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der ÖÖffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
•    ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 800 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Dies gilt nur dann nicht, wenn die Sachen von dem Hotel zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Hotelmitarbeitern verschuldet ist.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

XIII. Datenschutzgrundverordnung

VIII. Datenschutzgrundverordnung

1. Gemäß der §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetzes, sind anlässlich des Gastaufenthaltes durch das Hotel persönliche Gastdaten zu erheben und für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Diese Datenwerden

freiwillig durch den Gast an das Hotel preisgegeben. Es handelt sich insoweit insb. um das Anreisedatum, das voraussichtliche Abreisedatum, den Familien- und Vornamen des Gastes, Geburtsdatum, Staatsange- hörigkeit, Anschrift, Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit und der Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Diese Meldescheine werden durch die Hotelgeschäftsführung vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufbe- wahrt und

innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Die Aufbewahrung der Meldescheine erfolgt geschützt vor einer möglichen Einsichtnahme durch unbefugte Personen. Legitimierte staatliche Institutionen können diese Daten auf Verlangen innerhalb einer gewissen Fristeinsehen.

2. Das Hotel erhebt bzw. verwendet die personenbezogenen Daten des Gastes mittels der angewendeten Hotelsoftware "Fidelio Suite 8" zur Belegungsübersicht, Rechnungserstellung und der Anfertigung von Reservierungsbestätigungen oder damit verbundenen Dokumenten. Der Gast stimmtbereits mit dem Anfrage- oder Buchungsvorgang der Verwendung seiner Daten durch "Fidelio Suite 8" und das Hotel zu oder gibt diese bei Verwendung der hoteleigenen Online-Buchungsmaschine auf der Hotelhomepage (www.glockenhof.de) freiwillig und selbstständig ein.

3. Die personenbezogenen Daten - wie Name und Anschrift, ggf. Erreichbarkeit (und nur diese) werden innerhalb der elektronischen Gästekartei gespeichert, um auch zukünftig schnell auf den Namen und die Adresse bei Anreise zurückgreifen zu können. Kreditkartenverifizierungen werden nichtgespeichert. Sofern der Gast das Löschen seiner personenbezogenen Daten (nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- pflicht) wünscht, hat er dies dem Hotel explizit mitzuteilen. Das Hotel stellt sodann an den Gast eine Löschungsanzeige aus.

4. Beruflich bedingte Übernachtungen sind von der durch die Stadt Eisenach zu erhebenden Kulturförder- abgabe befreit. Anlässlich dieser Befreiung ist durch das Hotel vom Gast ein Nachweis über die beruflich bedingte Übernachtung zu verlangen. Diese Daten werden durch das Hotel im Auftrag der Stadt Eisenach erhoben. Für die Daten, die im Zusammenhang mit beruflich bedingten Übernachtungen erhoben werden, trägt ausschließlich die Stadt Eisenach die Verantwortung.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.